Hochwertige Thermo-Socken von renommierten tschechischen Firma hergestellt, für das Tragen in kalten Bedingungen entwickelt.
Eigenschaften:
- Konventionelle Thermosocken mit einer ungewöhnlich guten Absorption von Schweiß und Gerüchen
- Sie sind angenehm zu tragen auch bei sehr kaltem Wetter
- Bündchen mit hoher Elastizität sorgt für einen guten Halt am Fuß, verhindert das Herunterrutschen der Socken in den Schuhen und wirkt sich positiv auf die Blutzirkulation aus
- Die antibakterielle Wirkung wird durch die Technologie mit der Silberfaser in der Gewebestruktur gewährleistet.
Breites Spektrum der antibakteriellen Wirkungen:
- Silberfaser verbleibt in der Gewebestruktur auch nach mehrmaligem Waschen - im Gegensatz zu anderen teuren Konkurrenzprodukten
- Schweißabsorption, Abtötung von Bakterien und Eliminierung von Fußgeruch auch nach ganztägigem Gebrauch
- Vorbeugend gegen Schimmel, Pilzbefall und Ekzeme
- Ungiftig, nicht reizend, verursacht keine allergischen Reaktionen
- Beschleunigt die Heilung von Wunden und Kratzern
Material:
82% Baumwolle
15% Polypropylen
3% Elastan
Größen:
36-38 (5-6 US)
39-41 (7-8 US)
42-43 (9-10 US)
44-46 (11-12 US)
Farbe: OD Green
BATAC Socken als ein Teil der professionellen, sozialen und Management-Kleidung der neuen Generation sind:
- unverzichtbar für alle, deren Füße mehr als nur ein wenig Schweiß produzieren
- geeignet für den täglichen Gebrauch oder das Tragen unter anspruchsvollen Bedingungen
- ideal für Profis, zu deren Outfit Industrie- oder Dienstschuhe gehören
- nützliches Accessoire zu den Uniformen von Soldaten, Polizisten und anderen Streitkräften sowie für Feuerwehrleute
BATAC-Socken als unverzichtbares Accessoire für Freizeit, Sport und Outdoor-Aktivitäten:
- Jagd, Angeln und Holzarbeiten
- alle Sportarten, bei denen geschlossenes Schuhwerk verwendet wird
- Camping
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar