Aus hochwertigem, witterungsbeständigem Edelstahl gefertigt, hält, sichert und verbindet dieses ultrahandliche Accessoire mit seinen beiden Federtoren alles vom Hausschlüssel über das Handy bis zur technischen Campingausrüstung. Befestigen Sie Wertgegenstände an der mittleren Stange für ultimative Sicherheit, verbinden Sie die Torenden mit einem zweiten Satz von Gegenständen und verankern Sie sie, oder verbinden Sie viele Gegenstände miteinander. Kleinere S-Biners eignen sich hervorragend für die Verbindung von zwei Reißverschlussschiebern an Rucksäcken, Seesäcken und Koffern.
Wir wissen, dass eine Größe nicht für alle passt, also haben wir fünf verschiedene Größen entwickelt, damit Sie die richtige Größe für die jeweilige Aufgabe wählen können. Wir haben festgestellt, dass sich die kleineren Größen hervorragend eignen, um kleinere Gegenstände an einem Handtaschen- oder Rucksackriemen aufzuhängen, an einzelnen Schlüsseln zu befestigen oder eine Pflanze an einem Deckenhaken aufzuhängen. Die größeren Größen eignen sich hervorragend für größere Aufgaben wie das Aufhängen einer Farbdose an einer Leiter oder eines Werkzeugs an Ihrem Werkzeuggürtel. Aber, die Liste geht weiter und weiter. Wir denken, das Backpacker Magazine hat es am besten ausgedrückt, als es schrieb “Fragen Sie sich nicht, ob Sie dieses nützliche kleine Widget brauchen. Die Frage ist: wie viele?”
PRODUKT DETAILS
* Hochwertige Konstruktion aus Edelstahl
* Sicherer Edelstahldraht-Torverschluss
* Größe #1 Abmessungen: 1.56” x .56” Gewicht: 5 lb.
* Größe #2 Abmessungen: 2” x .88” Gewicht Nennwert: 10 lb.
* Größe #3 Abmessungen: 2.63” x 1.13” Nenngewicht: 25 lb.
* Größe #4 Abmessungen: 3.5” x 1.5” Nenngewicht: 75 lb.
* Größe #5 Abmessungen: 4.38” x 1.94” Nenngewicht: 100 lb.
Warnung: Nicht für den Gebrauch, bei dem ein Ausrasten zu Körperverletzungen oder Sachschäden führen könnte. Nicht zum Klettern geeignet.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar