Taktische Weste Typ
Cest Rig von Mil-Tec. Sie zeichnet sich durch ihre
extrem leichte Konstruktion aus, was sie zu einer hervorragenden Wahl für diejenigen macht, die ihre Ausrüstung nicht überladen wollen.
Die Vorderseite der Weste ist mit einer
Haken- und Schlaufenplatte und lasergeschnittenen Befestigungslöchern versehen. Dies ermöglicht die Verwendung einer breiten Palette von zusätzlichem Zubehör wie Holster oder Taschen. Im Inneren der Weste befindet sich eine
Einsatztasche für zusätzliche Magazine.
Das
gepolsterte, bequeme Gurtzeug ist mit äußerst leistungsfähigen Konfigurationsmöglichkeiten ausgestattet: Alle Befestigungen sind mit einer Schnalle abgeschlossen - es besteht also sogar die Möglichkeit, das Gurtzeug komplett abzunehmen - und alle Gurte sind verstellbar. Außerdem gibt es
D-Ringe und spezielle Schlaufen zur Befestigung von Kabeln. Die vorderen Gurtbänder werden mit speziellen Klappschnallen befestigt, die eine verbesserte Passform und Ergonomie bieten.
Merkmale:
- leichtes und flexibles Brustgeschirr
- sehr flaches Design mit Haupttasche mit Klettverschluss
- lasergeschnittene Oberfläche komplett mit weiblichem Schlaufenverschluss
- mehrere Taschen mit Hakenverschluss auf der Rückseite befestigen oder Molle-Schlaufensystem finden Platz auf der lasergeschnittenen Oberfläche
- Drop-Down-Tasche kann an der Unterseite des Brust-Rigs befestigt werden
- Hosenträger können komplett abgenommen werden
- alle Gurte sind in der Länge verstellbar
- gepolsterte Schultergurte mit Molle-Schlaufen und D-Ring
- Schultergurte mit 2 Schlaufen auf jeder Seite zur Kabelführung
- Schultergurte mit speziellen Steckschnallen mit flexiblem Gelenk
- andere Gurte können durch normale Steckschnallen abgenommen werden
Technische Daten:
- Material: Polyester
- Gewicht: 531 g
- Farbe: Schwarz
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar