33925, ein leichtes Multi-Tool spanische Firma Martinez Albainox. Trotz seiner geringen Größe, hat es eine Reihe von notwendigen 11-in-1-Werkzeuge einschließlich Multifunktionszange. Dank des Koffers können Sie es immer zur Hand haben (am Schießstand, bei der Arbeit, zu Hause, im Garten, während einer Survival- oder Touristenexpedition). Seine kleine Größe macht es einfach zu tragen und während der täglichen Aufgaben zu verwenden. Bestseller!
Federbelastete Zange - ausgestattet mit automatischer Öffnung der Backen nach Druckentlastung, was den Benutzungskomfort verbessert.
Klinge - Clip Point Profil, 1,7 mm stark, aus 420 rostfreiem Stahl. Glatte glatte Klinge mit Hohlschliff für gute Schneideigenschaften.
Griff - Massive Edelstahlauskleidung. Keine scharfen Kanten für einen festen, starken Griff.
Etui - mit Prym-Verschluss. Hergestellt aus abriebfestem Nylon in schwarz. Die Scheide hat eine Gürtel- oder Zubehörbefestigung, um das Tragen in einer aufrechten Position zu ermöglichen.
Multi Tool Set mit 11 Werkzeugen / Funktionen:
01. Flach- und Standardzange mit reflektierender Feder
02. Draht-/Kabelschneider mit reflektierender Feder
03. Nagelfeile
04 Nagelreinigungsklinge
05. Kleiner Schlitzschraubendreher
06. Kappenöffner
07 Flachkopf-Schraubendreher groß
08. Glatte Klinge (Plain)
09. Phillips-Schraubendreher
10. Dosenöffner
11. Einreihige Säge
Technische Daten:
Produktnummer: 33925
Stahlsorte: AISI 420
Klingenlänge: 42,0 mm / 1,65"
Gesamtlänge: 105,0 mm / 4,13"
Gewicht: 130.0 g / 4.59 oz
Schneide: Glatt
Klingenart: Hollow Point
Grifftyp: Aluminium
Anzahl der Funktionen: 11
Scheide: Nylon
Hersteller: Martinez Albainox, Solingen
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar