BOAT 2 BLUE, klappbares nautisches Messer mit der italienischen Firma der Firma Coltellerie MAC. Es liegt wahrscheinlich auch in großen Händen. Solide Blockierung der Hauptklinge. Anzahl der Werkzeuge (2) und Funktionen (4).
Klingen - zusätzliche Funktionen:
Hauptklinge, 65 mm Länge, Rückensperre
Schäkel (Segelschlüssel) zum Lösen / Festziehen der Schäkel
Sonstiges: Flaschenöffner, Dosenöffner
Die Klinge - 2,5 mm dick. Hergestellt aus rostfreiem Stahl, martensitisch, mit guter Polierbarkeit W 1.4034 (X46Cr13). Klinge Bosun Messer gehärtet im Bereich von 55-56 HRC. Verwendet bei der Herstellung von Messern mit längerem Kontakt mit Wasser oder Feuchtigkeit. Die Klinge mit Wellenschliff wurde mit einem Full Flat Grind hergestellt. Das Sägeblatt besteht abwechselnd aus einem großen und drei kleinen Zähnen, die als Dreischritt bezeichnet werden. Dieses Muster erhöht die Schneidenlänge um bis zu 24% im Vergleich zur geraden Schneide. Robuster Back-Lock.
Griff - für einfaches und schnelles Auffinden von einer hellen blauen Farbe. Ummantelt mit einer rutschfesten, strukturierten, gummiartigen Ummantelung aus thermoplastischem Elastomer, auch TPE genannt (garantiert einen sicheren Griff in der Wasserumgebung), kombiniert mit dem PP-Polymer. Die ergonomische Form der Verkleidung verhindert ein Abrutschen der Hände während der Arbeit.
Technische Daten:
Produktnummer: 153BLU
Stahlsorte: In 1.4034
Härte der Klinge: 55-56 HRC
Die Länge der Klinge: 65,0 mm / 2,55 "
Dicke der Klinge: 2,5 mm / 0,10 "
Gesamtlänge: 195,0 mm / 7,67 "
Gewicht: 160,0 g / 5.64 oz
Schneidentyp: Gezahnt
Material des Griffs: PP & TPE
Produzent: MAC Coltellerie, Italien
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar