BOAT 2 BLACK das ist klappbares Segelmesser von der italienischen Firma MAC Coltellerie hergestellt. Liegt gut auch in großen Handflächen. Solide Blockierung der Hauptklinge. Anzahl der Werkzeuge (2) und Funktionen (4).
Klingen - zusätzliche Funktionen:
Hauptklinge, 65 mm Länge, Blockade Back- Lock Typ
Schäkel (Segelschlüssel) zum Lösen / Festziehen der Schäkel
Sonstiges: Flaschenöffner, Dosenöffner
Klinge - ca. 2,5 mm dick. Hergestellt aus rostfreiem Stahl, martensitisch, mit guter Polierbarkeit W 1.4034 (X46Cr13). Klinge gehärtet im Bereich von 55-56 HRC. Wird bei der Herstellung von Messern mit längerem Kontakt mit Wasser oder Feuchtigkeit verwendet. Das Sägeblatt mit Wellenschliff (Serrated type) wurde mit einem vollen Flachschliff (Full Flat Grind) hergestellt. Das Sägeblatt besteht abwechselnd aus einem großen und drei kleinen Zähnen, die "dreistufig" genannt werden. Dieses Muster erhöht die Schneidenlänge um bis zu 24 % im Vergleich zur geraden Schneide. Robuste Blockade Back-Lock-Typ.
Handgriff - in schwarzer Farbe. Ummantelt mit rutschfester, strukturierter, gummiartiger Ummantelung, hergestellt aus thermoplastischem Elastomer, auch TPE genannt (garantiert einen sicheren Griff in der Wasserumgebung), kombiniert mit dem PP-Polymer. Die ergonomische Form der Verkleidung verhindert ein Abrutschen der Hände während der Arbeit.
Technische Spezifikation:
Produktnummer: 153BLK
Stahlsorte: W 1.4034
Härte der Klinge: 55-56 HRC
Die Länge der Klinge: 65,0 mm / 2.55"
Dicke der Klinge: 2,5 mm / 0.10"
Gesamtlänge: 195,0 mm / 7.67"
Gewicht: 160,0 g / 5.64 oz
Schneiden-Typ: Gezahnt
Material des Griffs: PP & TPE
Hersteller: MAC Coltellerie, Italien
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar