HUNTING BOWIE, ein klassisches Jagdmesser der tschechischen Firma Mikov aus Mikulasovice. Seit 1794 hat sich die Region auf die Herstellung von Messerschneideprodukten spezialisiert und wird das "tschechische Solingen" genannt. Langlebiges, sehr scharfes Messer mit Vollerl-Konstruktion, das für Jagd-Enthusiasten entwickelt wurde. Es wird gerne von Jägern, Sammlern, Outdoor- und Survival-Enthusiasten gekauft.
Kopf - Bowie-Profil, Dicke 3 mm. Hergestellt aus langlebigem rostfreiem Stahl 425, gehärtet im Bereich 53-56 HRC, so dass es eine hohe Korrosionsbeständigkeit hat. Der Keil ist mit einer Satin-Finish-Beschichtung (halbmatt) versehen, die entspiegelnde Eigenschaften hat. Die klassische Plain-Klinge mit Flachschliff ist ein Garant für eine gute Schneidleistung. Am Klingenfuß schützt ein Stahlschutz die Hand vor dem Abrutschen bei der Arbeit.
Griff - überzogen mit feuchtigkeitsresistenten Belägen aus gehärtetem Kunststoff, die ein Hirschgeweih imitieren. Die Überzüge geben ein exklusives Aussehen und sorgen für einen bequemen, sicheren Griff. Ergonomische Form erhöht die Sicherheit bei der Benutzung und verhindert das Abrutschen der Hände während der Arbeit. Der Griff ist mit einem Stahlkopf versehen.
Scheide - braunes Leder, befestigt mit einem Clip mit geprägtem Mikov-Logo. Ausgestattet mit einer Gürtelbefestigung, die es ermöglicht, das Messer in einer vertikalen Position zu tragen.
Technische Daten:
Produktnummer: 375-NH-1 (120303)
Name: Skaut Hunting Bowie Knife
Stahl: 425
Rockwell-Härte: 53-56 HRC
Klingenlänge: 105,0 mm / 4.13"
Klingenbreite: 27,0 mm / 1,06"
Klingenstärke: 3,0 mm / 0.12"
Gesamtlänge: 210,0 mm / 8.27"
Grifflänge: 106,0 mm / 4.17"
Gewicht: 107,0 g / 3.77 oz
Schneide: Glatt
Klinge: Bowie
Griffmaterial: Imitation eines Hirschhorns
Scheide: Leder
Produzent: Mikov s.r.o., Tschechische Republik
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar