Hergestellt aus hochwertigem 1000D Polyester Recon Chest Rig in Coyote Brown Farbe. Hergestellt von Condor Outdoor Unternehmen.
Die Condor Recon Chest Rig ist mit eingebauten Stacker / Känguru-Stil Mag Taschen entworfen, um 6 x M4 Mags und 6 x Pistole Mag unterzubringen. Die verstellbaren/abnehmbaren Klappen an den Pistolentaschen ermöglichen es dem Benutzer auch, ein Messer oder Multi-Tool zu tragen und den Inhalt der Tasche zu identifizieren.
Zusätzlich befinden sich auf jeder Seite der Weste zwei offene Mag-Taschen, die ebenfalls mit MOLLE/PALS-kompatiblem horizontalem Gurtband an der Vorderseite ausgestattet sind.
Unter den Kängurutaschen befindet sich eine große (27 x 19 cm) Tasche, die mit Klettverschluss geschlossen wird. Sie ist mit Klettverschlüssen versehen, die das Anbringen von zusätzlichen Taschen ermöglichen. Auf der Rückseite befindet sich eine zusätzliche, mit Klettverschluss gesicherte Netztasche (27 x 17 cm).
Jede Tasche ist mit Metalltüllen für die Entwässerung ausgestattet.
Bequeme, mit Schaumstoff gefüllte Schultergurte sind mit rutschfestem Mesh ausgestattet, das die Luft zirkulieren lässt und den Komfort weiter erhöht. An jedem Arm sind D-Ringe und Gurtband für zusätzliche Taschen, Taschenlampe, Messer, etc. angebracht.
Die Weste ist vollständig verstellbar. Die Weste wird mit einem Gürtel im unteren Rückenbereich und zwei Schultergurten befestigt. Der Gürtel hat zwei solide, standardmäßige Schnallen. Die Schultergurte werden mit speziellen Drehschnallen (Swivil Lockster - Swivel Push - Button Release Buckle) befestigt.
Gewicht: 885 g
Eine Größe passt für die meisten
Farbe: Coyote Brown
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar