M Frame® Alpha™ ist ein Ökosystem - modular und skalierbar, um die einzigartigen Anforderungen derer zu erfüllen, die sich dem Unbekannten stellen. Ob ein Soldat eine Waffe oder einen Lastwagen konfiguriert, Vielseitigkeit ist der Schlüssel.
Das ist es, was das Alpha-Konzept inspiriert hat, ein Design, das mehrere Konfigurationen bietet, basierend auf der Mission und den Methoden der Infiltration. M Frame® Alpha™ ist ein dreiteiliges System, das aus einem Rahmen, einer Dichtung und einer Schutzbrille besteht. Ein einziges Glas funktioniert über alle Plattformen hinweg.
Linsenmerkmale:
- Hergestellt aus Plutonite®, Oakley’s hochreinem Polycarbonat in optischer Qualität
- Oakley High Definition Optics (HDO®) mit Polaric Ellipsoid™ Geometrie
- Prizm™ Gläser mit integrierter Anti-Beschlag-Beschichtung
- UV-Schutz durch Plutonite-Glasmaterial, das alle UVA-/UVB-Strahlen und schädliches blaues Licht bis zu einer Wellenlänge von 400 nm herausfiltert
- Erfüllt oder übertrifft die Anforderungen für hohe Masse und Aufprallgeschwindigkeit gemäß ANSI Z87.1-2003/2010
- Erfüllt oder übertrifft die Anforderungen für ballistische Splitterwirkung nach MIL PRF-32432
- Sicherer Sitz, auch bei Nässe durch hydrophiles Unobtainium® Nasenpad
- Speziell für den Schießsport entwickelt, verbessert die TR22-Scheibe sowohl Ziele als auch das Gelände und ist am besten für helle Lichtverhältnisse geeignet.
- TR22 bietet eine Lichtdurchlässigkeit von 19 % für sichtbares Licht.
- Erweitertes Sichtfeld
Rahmeneigenschaften:
- Dünne Bügeltechnologie optimiert die Haltbarkeit und Kompatibilität mit Über-Ohr-Schutz und Kommunikationssystemen
- Trap Door Scheibenwechsel
- Ultraleichtes Design
- Volle Kompatibilität mit helmmontierten Nachtsichtgeräten
- Volle Kompatibilität mit MICH, ACH, CVC, PASGT und Crye™ Helmen
- Kompatibel mit HELO-ALPHA-Zubehör
- Schlagfestes und chemikalienbeständiges O Matter® Rahmenmaterial
Rahmenfarbe: Mattschwarz
Scheibenfarbe: Prizm™ TR22
Gewicht: 33 g
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar