Hochwertige COMBAT Gürtel hergestellt von der polnischen Firma Bayonet. Für den Bau dieser bequemen, täglichen Gürtel wurden die höchste Qualität und bewährte Materialien verwendet:
- Rettungsschnalle von der Firma AustriAlpin mit Festigkeitszertifikat. Sie ist aus 7075 Aluminium (Körper), Edelstahl (Stifte, Steg) und Messing (Auslöseclips) gefertigt. Die Bruchfestigkeit der Schnalle beträgt 9kN (über 900kg), in der Schlaufe 18kN (wenn entsprechendes Band vorhanden ist). Der Mechanismus der Schnalle öffnet sich nicht unter Last.
- Festigkeitszertifiziertes starres Murdock-Gurtband mit 22 kN (2200 kg) Festigkeit.
- TITAN-Fäden von Ariadna S.A. mit einer Festigkeit von mindestens 5,5 kg (zum Vergleich: normale Fäden halten 0,2 kg bis 0,5 kg aus).
Der Gürtel wurde auf der professionellen, japanischen JUKI-Steppstichmaschine genäht, die für schwere Materialien bestimmt ist. Sie ermöglicht die Verriegelung und die Durchführung von sehr starken Nähten.
Die Verwendung von Murdock Webbing starren Band macht es ein perfektes Produkt, um die Abdeckung für Handy, Messer, Multi-Tool Scheide oder Pistole Holster auch gut geeignet für den täglichen Gebrauch als Hosengürtel zu befestigen.
Merkmale:
- Umfang: bis zu ~115 cm, voll einstellbar von 20 bis 115 cm
- Schnalle: AustriAlpin COBRA TAN 499 45 mm, lackiert, Festigkeit 9kN, in einer Schlaufe von 18 kN
- Band: Murdock Webbing, Festigkeit 22kN, Breite 44 mm, Dicke 2,2 mm, starr
- Schnallenfarbe: Tan 499
- Farbe des Bandes: geniune MultiCam® (gewebt)
Hergestellt in Polen
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar