Hochwertige Operator Merino Wool Socken, hergestellt von einer renommierten tschechischen Firma, entwickelt für kältere Bedingungen. Isoliert mit geniune Merinowolle. 
Eigenschaften: 
- Hohe Welle Merino Wolle von Schoeller über die Unterseite, über die Oberseite und über die Zehe 
- Etwas höher für besseren Sitz in allen höheren und Trekking-Schuhen 
- Bequeme Bindung, die perfekt haftet dank der modernen Technologie produziert Materialien, die High-End-Qualität und dennoch absolut hohen Komfort 
- Antibakterielle Effekte werden durch die Technologie, die Silberfaser in der Gewebestruktur verwendet, sichergestellt. 
Breites Spektrum der antibakteriellen Wirkungen: 
- Silberfaser verbleibt in der Gewebestruktur auch nach mehrmaligem Waschen - im Gegensatz zu anderen teuren Konkurrenzprodukten 
- Schweißabsorption, Abtötung von Bakterien und Eliminierung von Fußgeruch auch nach ganztägigem Gebrauch 
- Vorbeugend gegen Schimmel, Pilzbefall und Ekzeme 
- Ungiftig, nicht reizend, verursacht keine allergischen Reaktionen 
- Beschleunigt die Heilung von Wunden und Kratzern 
Material: 
53% Baumwolle 
23% Merinowolle 
15% Polyamid 
6% Elastan 
3% Polypropylen 
Größen: 
36-38 (5-6 US) 
39-41 (7-8 US) 
42-43 (9-10 US) 
44-46 (11-12 US) 
Farbe: Schwarz / Grau 
BATAC Socken als ein Teil der professionellen, sozialen und Management-Kleidung der neuen Generation sind: 
- unverzichtbar für alle, deren Füße mehr als nur ein wenig Schweiß produzieren 
- geeignet für den täglichen Gebrauch oder das Tragen unter anspruchsvollen Bedingungen 
- ideal für Profis, zu deren Outfit Industrie- oder Dienstschuhe gehören 
- nützliches Accessoire zu den Uniformen von Soldaten, Polizisten und anderen Streitkräften sowie für Feuerwehrleute 
BATAC-Socken als unverzichtbares Accessoire für Freizeit, Sport und Outdoor-Aktivitäten: 
- Jagd, Angeln und Holzarbeiten 
- alle Sportarten, bei denen geschlossenes Schuhwerk verwendet wird 
- Camping 
HINWEIS
                    Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar