* Entwickelt, um AAA, AA,
oder L123-Taschenlampen effektiv
und leicht, während Sie beide Hände frei
Ihre Hände.
* Entworfen und hergestellt aus komfortablem, nicht-elastischem Gurtband.
* Klettverschluss für eine Einheitsgröße.
* Innere Schlaufe für Taschenlampen mit kleinerem Durchmesser, äußere Schlaufe für Taschenlampen mit größerem Durchmesser.
Das Nite Ize Headband wurde erfunden, um ein allzu häufiges Problem zu lösen: wie man eine Taschenlampe mit einer Hand zielt, während man mit der anderen versucht zu arbeiten. Irgendwann in unserem Leben haben wir alle diese Frustration erlebt, vielleicht sogar versucht, unsere Hände zu befreien, indem wir die Taschenlampe auf etwas in der Nähe balancierten, sie unter unser Kinn oder in den Mund hielten. (Mmmmm. Der Geschmack von kaltem Metall.)
Unser Stirnband bietet die perfekte, bequeme und kostengünstige Lösung. Dieses leichte, verstellbare Stirnband aus 1” Gurtband passt auf fast jede AAA-, AA- oder L123-Taschenlampe und verwandelt sie im Handumdrehen in eine vielseitige Stirnlampe. Entwickelt, um den Bereich in Ihrer direkten Sichtlinie zu beleuchten, eignet es sich hervorragend für Projekte im Haushalt (Arbeiten unter Waschbecken, Auswechseln von Sicherungen, etc.), Camping, mechanische Arbeiten oder Angelausflüge (Binden von Leinen, Anlanden von Fischen oder die Suche nach dem speziellen Köder, bevor die Sonne aufgeht). Das Stirnband ist in einer Vielzahl von Farben erhältlich, voll einstellbar, um jede Größe zu passen, und, wie alle unsere Nite Ize Produkte, aus hochwertigen Materialien und gebaut, um zu halten.
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar