Die militärischen
SI Factory Pilot Gloves 2.0 von Oakley sind bei Soldaten und Bedienern vieler Spezialeinheiten auf der ganzen Welt sehr beliebt. Die Version 2.0 wurde an die Anforderungen des US-Verteidigungsministeriums angepasst, indem Naturleder auf der gesamten Handfläche hinzugefügt wurde, während die Mikrobelüftung und die
Fähigkeit zur Bedienung von Touchscreens beibehalten wurde.
Die Factory Pilot Gloves 2.0 haben
viele nützliche Eigenschaften, wie eine robuste Handfläche aus mikrobelüftetem Leder, verstärkte Knöchel aus Kohlefaser, hochwertiges Leder und langlebige Synthetik mit flexibler Gelenkkonstruktion. Mesh-Zonen und Gummi-Auslassöffnungen sorgen für angenehme Atmungsaktivität. Oberflächen auf den Handflächen und Fingern für einen sicheren Griff sowie strukturierter Zug für einfaches Anziehen.
Die Handfläche ist aus Ziegenleder mit Mikro-Belüftungslöchern für erhöhte Atmungsaktivität. Zeige- und Mittelfinger haben
extra gestanzte rutschfeste Gummieinsätze, die auf Wildlederpaneelen platziert sind.
Der äußere Teil dieses
taktischen Handschuhs ist aus Nylon und Vollnarbenleder hergestellt. Die Fingerknöchel sind durch eine ergonomisch geformte, leichte Carbonschale geschützt. Die Fingergelenke sind mit weichem Neopren überzogen.
Die Stulpe ist aus leichtem und flexiblem Airprene und wird mit
Klettverschluss gesichert.
Merkmale:
- Ziegenleder auf der Innenhand mit Mikrobelüftung
- Nicht einschränkende Airprene® Manschette auf mittlerer Höhe mit sicherem Klettverschluss
- Finger Belüftungsöffnungen
- Geformte, gestanzte Neopren-Fingerrippen
- Markierte Wildleder-Fingerflächen
- Air Mesh Belüftungsöffnungen
- Schallverschweißt
- Neopren-Nasenwischbereich an Daumen und Mittelfinger
- Knöchelprotektor aus Carbon
Technische Infos:
- Materialien: 70% Ziegenleder / 10% Elastan / 8% Nylon-Mesh / 6% Neopren / 3% Gummi / 3% Carbon
- Gewicht: 145 g
- Farbe: Schwarz
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar