T4000 S - das ist die Fortsetzung der Extreme Tackle Kollektion Name von
tanto. Angebot für diejenigen, die Messer mit einem japanischen Klingenprofil lieben und gleichzeitig nicht auf taktischen Griff und taktische Scheide verzichten wollen. In geübten Händen ist dieses Messer unglaublich schnell. Perfekt ausbalanciert (auf der Klinge) mit überdurchschnittlicher Stärke. Full-Size-Messer mit
full tang Konstruktion. Ein typisches Werkzeug für einen Profi.
Klinge - radikal haltbar,
4 mm dick mit
Tanto-Profil. Auf beiden Seiten der Klinge -
Blutrillen. Gefertigt aus hochfestem, robustem, hochwertigem
N690-Edelstahl mit einer Härte von
58 HRC, hergestellt im österreichischen
Böhler-Stahlwerk. Die Klinge ist mit einer matten, nicht reflektierenden
MIL-C-13924 BURNISHING Beschichtung versehen. Die glatte Klinge wurde mit einem
Vollflachschliff (Flat Grind) gefertigt, der eine hohe Schärfe der Schneide gewährleistet.
Griff - vollwertiger
5" Typ
FH (
Fvoller
HGriff), der bei Extrema Ratio Messern verwendet wird. Strukturierte, rutschfeste Beschichtungen mit gummiähnlichen Eigenschaften aus dem elastischen Thermoplast
Forprene (Rückstellvermögen, Weichheit, Chemikalienbeständigkeit) sorgen für einen sicheren Griff auch bei nassen Händen. Der
Stahlkopf mit ovalem Loch (Lanyard-Loch) zum Durchziehen einer Leine oder eines Sicherungsseils kann als
Hammer/Glasbrecher dienen.
Etui - taktisch aus abriebfestem, wasserdichtem Nylon in
schwarzer Farbe. Das Etui hat eine
MOLLE-kompatible Befestigung, die es ermöglicht, das Messer in einer vertikalen Position zu tragen.
Technische Daten:
Produktnummer:
04.1000.0436 / BLK
Name:
T4000S Schwarz
Stahlsorte
: Böhler N690
Härte der Klinge:
58 HRC
Länge der Klinge:
174 mm / 6.9"
Dicke der Klinge:
4,0 mm / 0.16"
Gesamtlänge:
304 mm / 12.0"
Gewicht:
264 g / 9.3 oz
Klingen-Typ:
Plain
Art der Klinge:
Tanto
Griff:
Forprene
Scheide:
Ja
Produzent:
Extrema Ratio, ItalienHINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar