Service-Mitglieder verstehen, wie wichtig es ist, die richtigen Werkzeuge für die Mission zu haben. Der M-Pact® 2 schützt Ihre Hände vor Aufprallverletzungen mit einem flexiblen Akkordeon Knöchel und Thermal Plastic Rubber (TPR) Fingerschutz, die eine Barriere zwischen Ihren Händen und das Unerwartete zu schaffen.
Für einen einfachen Zugriff auf den Abzug und die Handhabung der Ausrüstung hat Mechanix den Zeigefinger vom TPR befreit, um die Beweglichkeit des Abzugsfingers zu verbessern. Stark beanspruchte Bereiche der Handfläche sind verstärkt und mit XRD® Performance-Polsterung gepolstert, um die Ermüdung der Hand im Feld zu reduzieren und eine geformte Neopren-Manschette bietet eine nahtlose Passform am Handgelenk.
Verwendungszwecke:
- Militär
- Strafverfolgung
- Suche & Rettung
- Instandhaltungs-Reparaturarbeiten
Merkmale:
- Akkordeon-Knöchelschutz mit 6 mm EVA-Schaumstoffpolsterung
- Thermoplastischer Gummiverschluss (TPR) mit Klettverschluss sorgt für einen sicheren Sitz
- TrekDry® Material hilft, die Hände kühl und komfortabel zu halten
- Thermal Plastic Rubber (TPR) Fingerschutz und Mittelhandknochenschutz verhindern Stoßverletzungen
- 2mm EVA-Schaum gepolsterter Zeigefinger
- Armortex® Fingerspitzen bieten dauerhafte Griffigkeit
- Verlängerte Neoprenmanschette bietet zusätzlichen Schutz
- 2mm XRD® Handflächenpolsterung reduziert Stöße und Vibrationen
- 4mm XRD® Schlagpolster reduziert Stöße und Vibrationen
- Nylon-Kordelschlaufe bietet bequeme Aufbewahrung des Handschuhs
- Maschinenwaschbar
Farbe: Schwarz
Um die Größe der passenden Handschuhe zu überprüfen, drucken Sie einfach
diese Datei in der Standardgröße aus (in den Druckeinstellungen kann die Option "An Seite anpassen" nicht gewählt werden).
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar