HexArmor® setzt den Industriestandard für Nadelschutz mit innovativen Lösungen für eine Vielzahl von Anwendungen. Der NSR 4041 ist der einzige Mechanikerhandschuh, der sowohl schnitt- als auch nadelfest ist und dem Endanwender einen Leistungsvorteil bietet, der ihn bei der Arbeit sicherer macht.
Die nadelsicheren Produkte von HexArmor verwenden die leistungsstarke SuperFabric® Technologie, die entwickelt wurde, um den höchsten auf dem Markt erhältlichen Nadel- und Schnittschutz zu bieten.
Eigenschaften:
• Höchste verfügbare Nadelstich–resistenz durch die Schichtung von SuperFabric® Markenmaterial
• Getestet mit tatsächlichen 25 Gauge Nadeln (modifizierter ASTM 1342–05 Test)
• Höchste Schnitt–widerstandskraft in erweiterten Bereichen – Übertrifft ISEA / CE Level 5
• Verbesserte Passform und Gefühl von Memory Span Liner und Form Fitting
• Zusätzliche Knöchelpolsterung auf dem Handrücken für zufällige Stöße/Aufprall
• Größeres Silikonmuster für bessere Griffigkeit
• Waschbar
Attribute:
• Nadelstich– resistent
• Schnitt– resistent
• Durchstich– resistent
• Abrieb– resistent
Produktverwendungen:
• Strafverfolgung
• Abfall-/Recycling-Sortierung
• Krankenhausabfallbehandlung
• Wäscherei und Wäsche
• Abwasser/Abwasserbehandlung
Fasergehalt:
Außenmaterial: 50% Nylon, 28% Polyurethan, 12% Polyester, 7% Neopren, 3% Kunststoff
Futter: 60% Kunststoff, 37% Polyester, 3% Silikon
WARNUNG!
Dieses Produkt ist schnitt- und stichfest, aber NICHT schnitt- und stichfest. VERWENDEN SIE ES NICHT MIT BEWEGLICHEN ODER GEZACKTEN KLINGEN ODER WERKZEUGEN. Führen Sie immer einen Sicherheitstest durch, um sicherzustellen, dass es für Ihre Verwendung geeignet ist.
Um die Größe der passenden Handschuhe zu überprüfen, drucken Sie einfach
diese Datei in der Standardgröße aus (in den Druckeinstellungen kann die Option "An Seite anpassen" nicht gewählt werden).
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar