Condor – Modulares ID-Panel-Tasche – OD-Grün – MA39-001
Condor – Modulares ID-Panel-Tasche – OD-Grün – MA39-001
Eine faltbare Tasche für Dokumente und kleines Zubehör in Form eines externen Panels mit Klettverschluss. Die Konstruktion besteht aus 1000D-Polyester und verfügt über eine Reißverschlusstasche zur Sicherung des Inhalts. Der Reißverschluss verläuft entlang der Kante, und das Fach bleibt im geschlossenen Zustand flach auf der Ausrüstung aufliegen.
Im Inneren befinden sich zwei transparente Vinylfächer und ausklappbare Ausweisfächer. Die Ausweisfächer bieten Platz für bis zu 4 Karten, sodass Sie Dokumente von anderen kleinen Gegenständen in derselben Tasche trennen können. Auf der Vorderseite befindet sich ein Klettverschlussfeld, das sich ideal zum Anbringen von Morale Patches eignet und das Layout der Markierungen auf einer Weste oder einem Rucksack ergänzt.
Die Befestigung erfolgt mit zwei vertikalen Gurten, die dem MOLLE/PALS-Standard entsprechen. Die Befestigung an zwei MOLLE/PALS-Gurten stabilisiert das Panel vertikal an einer Weste oder einem anderen Träger mit Gurten. Die Abmessungen im zusammengeklappten Zustand betragen 150 x 120 mm, und die Herkunft ist als Import angegeben.
Eigenschaften:
- Faltbares Panel mit Reißverschlusstasche
- Dicht gewebte Polyesterkonstruktion
- Zwei Innenfächer aus transparentem Vinyl
- Ausklappbare ID-Fenster für Karten
- Klettverschluss an der Außenseite zum Anbringen von Markierungen
- Befestigung über zwei vertikale Gurte, kompatibel mit MOLLE/PALS
HINWEIS Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar
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