IWO-HEST - GSI-Taktische Weste - Schwarz
IWO-HEST GSI Tactical Weste Schwarz
Professionelle GSI taktische Weste entwickelt für uniformierte Beamte und Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten.
Die Weste besteht aus zwei Arten von Cordura-Material (400D und 900D) und der Rücken ist aus strapazierfähigem Mesh gefertigt, das eine ausreichende Belüftung gewährleistet. Der Benutzer kann die Größe der Weste vertikal und horizontal mit Hilfe von Riemen vollständig einstellen.
An der Unterseite der Weste sind 8 Griffe zur Befestigung des Hauptgurtes angebracht. Die Weste wird mit einem Zwei-Wege-Reißverschluss verschlossen, der zusätzlich mit einer Patte abgedeckt ist.
Die Weste ist ebenfalls mit einem Zwei-Wege-Reißverschluss ausgestattet.
Taschen- und Taschenanordnung:- Rechts:
- Verstärktes Polster für den Hinterschaft, aus rutschfestem Material
- Tasche für Handschellen (zusätzliche externe Gummibänder für Einweghandschellen)
- 1 x Pistolenmagazintasche (Einzel- und Doppelstapel)
- 1 x PM 98 Maschinenpistolenmagazintasche (passt auch für erweiterbaren Schlagstock oder Multi-Tool)
- Große Cargotasche mit Klettverschluss
- Tasche für Feldverband
- Taschenlampenhalter mit verstellbarem Duraflex Elasto-Lok
- Funkgerätetasche
- Kleine Cargotasche mit Klettverschluss, mit externem Klettverschluss für Aufnäher
- Große Cargotasche mit Klettverschluss
- RMG-Tasche
- Tasche für 2 Paar Latexhandschuhe
- Patrouillen-Taschenlampenhalter mit verstellbarem Durchmesser
- Seitengriff-Schlagstockhalter
- Versteckte Außentasche mit Klettverschluss (für Handfeuerwaffe)
- Innenfach mit Reißverschluss für Dokumente
- Tragegriff
- Klettverschluss für Patches
Hinweis: Die Version mit Aufnäher ist nur für berechtigte Vertreter der Strafverfolgungsbehörden, nach Vorlage des Dienstausweises, erhältlich.
Klettverschluss, reflektierender Schriftzug POLICE, Maße 145 x 40 mm und 260 x 105 mm.
HINWEIS Bitte beachten Sie, dass einige der verkauften Produkte unter das Führungsverbot gemäß § 42a WaffG fallen können. Danach ist der Erwerb der Produkte zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen des § 42a WaffG. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG dar
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